Die Vorgaben und Empfehlungen auf dieser Website gelten für alle Mitglieder der Universität Freiburg. Die Informationen werden kontinuierlich aktualisiert.
Seit dem 22. Oktober 2020 ist die überarbeitete und aktualisierte „Allgemeine SARS-CoV-2-Hygieneordnung der Albert-Ludwigs-Universität (SARS-CoV-2-Hygieneordnung Universität)“ in Kraft. Die darin enthaltenen Regelungen legen einen Mindeststandard fest, der in allen universitären Einrichtungen umzusetzen ist. Die Ordnung wird regelmäßig an die aktuellen rechtlichen Regelungen, die behördlichen Vorgaben und Empfehlungen sowie an die dadurch bedingten Änderungen der Corona-Maßnahmen der Universität angepasst. Sie ist zunächst unbefristet und in der jeweils gültigen Fassung zu beachten.
Ebenso gilt seit dem 22. Oktober 2020 der „Corona-Stufenplan“, den das Rektorat auf Grundlage des „Landeskonzepts zum Umgang mit einer zweiten SARS-CoV-2-Infektionswelle: Stufenkonzept“ beschlossen hat. Der Plan orientiert sich am regionalen Infektionsgeschehen. Die Universität Freiburg befindet sich seit dem 2. November 2020 in der Stufe 5. Der Wechsel in eine niedrigere Stufe ist nur unter Beachtung der rechtlich verbindlichen Vorgaben durch die Corona-Verordnungen des Landes zulässig, abhängig von den aktuellen Inzidenzwerten. Über einen Wechsel der Stufe wird die Universität ihre Mitglieder aktiv informieren.
Die Universität hat eine Koordinationsstelle zum Umgang mit den Auswirkungen und Folgen des Coronavirus eingerichtet, in der alle sachkundigen Bereiche der Zentralen Verwaltung beteiligt sind. Bei Fragen, die sich nicht aus den auf dieser Website zur Verfügung gestellten Informationen beantworten lassen, wenden Sie sich bitte an die Koordinationsstelle.
Beschäftigte des Universitätsklinikums können sich über eine speziell eingerichtete Internetseite des Klinikums informieren.
Ob Medizin, Wirtschaft, Politik, Kultur oder Technik: In einem Videopodcast beleuchten Freiburger Forschende regelmäßig Aspekte der Coronakrise aus unterschiedlichen Blickwinkeln.